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Willkommen auf der Homepage der Praxis für Physiotherapie Jens Baumhöfener in Bielefeld!

Schön, dass Sie sich für unsere Praxis interessieren und auf unseren Internetseiten vorbeischauen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Praxis für Physiotherapie Jens Baumhöfener geben können.

Für Rückfragen zu unseren Angeboten bzw. weiteren Informationen über unsere Praxis stehen wir Ihnen selbstverständlich gern per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Gesundheit ist nicht Alles. Aber das Fundament des Übrigen.


Wir möchten Ihnen genau das bieten, was für Ihre individuelle Vorsorge und Genesung notwendig und sinnvoll ist.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen!
Ihr Team der Praxis für Physiotherapie Jens Baumhöfener
Praxis für Physiotherapie
Jens Baumhöfener

Hauptstr. 70a
33647 Bielefeld

Telefon: (0521) 43 10 26
Telefax: (0521) 41 29 50

info@physio-baumhoefener.de

Termine nach Vereinbarung

Leistungen

Berufsgruppe
  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in
Zulassungserweiterungen / Schwerpunkte
  • Bobath
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Manuelle Therapie nach Maitland
  • PNF
Praxisausstattung / Anwendungen der Physik. Therapie
  • Bone-Bindegewebsmassage (BGM)
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Kältetherapie (Eis)
Zusätzliche Leistungen / Anwendungen
  • Skoliosetherapie nach Schroth
  • Atemtherapie (ATG)
  • Fußreflexzonentherapie (FRZT)
  • Hausbesuche
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • Massagen
  • Nervenmobilisation
Sonderleistungen
  • behindertengerechter Zugang
  • behindertengerechte Einrichtung
  • ergonomische Arbeitsplatzberatung
Sprachen
  • Englisch

Wir sind Mitglied bei

Physio Deutschland
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.

Deutzer Freiheit 72-74
50679 Köln
Tel. 0221/98 10 27-0
www.physio-deutschland.de

Gesundheitsnachrichten

So geht gesunder Rücken
5 Tipps für den Tag, 5 Tipps für die Nacht: So leben Sie rückengesund und kräftigen Ihren Rücken ganz natürlich – für mehr Lebensqualität ein Leben lang.

Die meisten Krankheiten sind nicht angeboren, sondern treten erst im Laufe des Lebens auf. Das gilt auch für Rückenbeschwerden. Was vielen nicht bewusst ist: Wer im Alltag ganz natürlich seinen Rücken stärkt, kann Rücken- oder Nackenschmerzen vorbeugen. Und das Risiko an einem Wirbelsäulenleiden zu erkranken, ist nicht zu unterschätzen. Immerhin klagen in Deutschland über 80 Prozent der Menschen über Schmerzen im Rücken. Im Alter nehmen Häufigkeit und Intensität der Beschwerden meist stark zu und ziehen weitere Erkrankungen nach sich. Viele Rückenschmerzen ließen sich durch eine rückengesunde Lebensweise vermeiden.  

Eine starke Rumpfmuskulatur und die Vermeidung von Fehl- oder Überbelastung sind die besten Voraussetzungen für einen gesunden Rücken. „Daher sollten wir unserem Rücken optimale Bedingungen bieten, und dies am besten rund um die Uhr ob am Arbeitsplatz oder im Schlafzimmer“, sagt Boris Thomas, Geschäftsführer von Lattoflex. „Und es lohnt sich: Denn ein starker Rücken bildet das Fundament für eine gesunde und aktive Lebensweise. Er steht für Leistungsfähigkeit und Lebensqualität.“
Ganz natürlich den Rücken gesund halten - 5 Tipps für den Tag Der Mensch ist auf ein Leben in Bewegung und Aktivität ausgerichtet. Seine Anatomie eignet sich, um zu laufen, zu springen und zu hüpfen. Mit körperlicher Inaktivität hingegen schaden wir unserem gesamten Organismus. So gestalten Sie Ihren Tag rückengesund:

Tipp 1: Jede Bewegung zählt
Nutzen Sie jede Chance, um sich im Alltag zu bewegen. Denn durch die Bewegung trainieren Sie die Muskulatur und mobilisieren die Gelenke. Nehmen Sie die Treppe, wann immer es geht. Gehen Sie kurze Strecken auch mal zu Fuß. Verabreden Sie sich mit Freunden zum Spazierengehen oder zum Fahrradfahren anstatt im Café.
 
Tipp 2: Auf eine aufrechte Körperhaltung achten – auch am Smartphone
Um unnötigen Druck auf die Bandscheiben und Gelenke zu vermeiden, entlasten Sie die Wirbelsäule am besten durch eine aufrechte Körperhaltung. Insbesondere Smartphone-Vielnutzer belasten den Nacken- und Schulterbereich oftmals über Gebühr: Den Kopf über das Display geneigt, der Rücken gekrümmt. Verwenden Sie Handys und Tablets so kurz wie möglich oder legen Sie Pausen ein. So bleiben Arme und Nacken entspannt. Achten Sie auf den Neigungswinkel des Kopfes. Die Komfortzone liegt bei von maximal 20 Grad.
 
Tipp 3: Aktiv und dynamisch sitzen
Aber auch Dauersitzen ist Gift für den Körper. Wer zu viel und zu lange sitzt ­ am Arbeitsplatz oder auf dem Sofa - erhöht sein Risiko für Rückenschmerzen. Sitzen Sie dynamisch und ändern Sie häufiger Ihre Sitzposition: Mal vorgeneigt, mal zurückgelehnt, mal aufrecht, mal "gelümmelt". Das hält Ihren Rücken gesund. Stehen Sie ca. drei Mal pro Stunde auf, dehnen und strecken Sie sich oder gehen Sie ein paar Schritte herum. Platzieren Sie Telefon, Drucker und andere Geräte so, dass Sie aufstehen müssen, um sie zu nutzen.
 
Tipp 4: Dem Lotusblüten-Prinzip folgen
Muskeln können unter Stress verspannen und Nackenschmerzen verursachen. Lernen Sie daher Stress zu vermeiden und folgen Sie dem Lotusblüten-Prinzip:  Die Lotusblüte unterscheidet, welche Einflüsse von außen als „positiv“ markiert und zugelassen werden – und welche nicht. Lassen Sie Informationen, die Sie verwerten können und die Ihnen guttun, an sich heran, und schützen Sie sich und Ihren Rücken, indem Sie Ärger, Konflikte und schlechte Beziehungen an sich abperlen lassen.
 
Tipp 5: Rücken- und Bauchmuskulatur stärken und dehnen
Treiben Sie rückenfreundliche Sportarten und stärken Sie gezielt Ihre Rumpfmuskulatur. Dazu sind keine sportlichen Höchstleistungen nötig. Treffen Sie sich mit Familie oder Freunden zum Nordic Walking, Tanzen oder Radfahren. Auch Wassersport wie Rücken- und Kraulschwimmen, Aquagymnastik oder Stand-up-Paddling stärken den Rücken. Ihnen fehlt die Zeit für sportliche Aktivitäten? Dann machen Sie doch ein kurzes Rücken-Workout. Im Internet finden Sie dazu zahlreiche Anleitungen und Videos. Vergessen Sie nicht die “verkürzten” Muskeln wie den Hüftbeuger, den unteren Rücken oder hinteren Oberschenkel zu dehnen, um Steifigkeit und Unbeweglichkeit vorzubeugen.
Sich rückengesund betten - 5 Tipps für die Nacht Am Tag ist die Wirbelsäule extremen Belastungen ausgesetzt. Die beste Zeit zur Regeneration von Muskeln und Wirbelsäule ist die Nacht. Da kein Körper dem anderen gleicht, sollte das Bett individuell anpassbar und einstellbar sein. Hier sind unsere 5 Tipps, was Sie nachts tun können, um den Rücken gesund zu halten:

Tipp 1: Lattenrost optimal einstellen
Oft wird der Lattenrost außer Acht gelassen, doch das zu Unrecht. Die Unterfederung beeinflusst die Festigkeit der Matratze bis zu 40 Prozent und bestimmt maßgeblich das Liegegefühl. Daher ist es sinnvoll, Lattenrost und Matratze aufeinander abzustimmen. Um Verspannungen und Kopfschmerzen vorzubeugen, ist es vor allem wichtig, dass die Schulter optimal in die Matratze einsinken kann. Idealerweise passt sich die Unterfederung automatisch an unterschiedliche Körperformen und -gewichte an und ermöglicht gleichzeitig eine individuelle Feineinstellung. Das gilt auch, wenn man die Schlafposition ändert. Das heißt in Seitenlage sinken Schulter und Becken mühelos ein. Die Wirbelsäule bildet eine gerade Linie. In Rückenlage sinken Schulter- und Beckenpartie so ein, wie es der Haltung des aufrechtstehenden Menschen entspricht.
 
Tipp 2: Stützende Matratze nutzen
Um eine entlastende Körperhaltung zu begünstigen, sollte auch die Matratze den Rumpf optimal stützen. Nur eine ergonomische Matratze verteilt das Druckgewicht des Körpers gleichmäßig. Sie stützt und entlastet die Wirbelsäule, genau dort, wo man es braucht. Liegt die Wirbelsäule in allen Schlafpositionen gemäß ihrer Naturform, kann sie samt Muskulatur nachts wirksam entspannen. Wichtig ist dabei vor allem eine Unterstützung im Lendenwirbelbereich.
 
Tipp 3: Nackenstützkissen verwenden
Ein Nackenstützkissen kann zusätzlich zur Entspannung der Nackenmuskulatur beitragen. Wer gerne auf der Seite schläft, profitiert von einem Seitenschläferkissen. Es hält das Becken gerade, da die Knie nicht direkt aufeinander liegen. Der Rücken nimmt eine bessere Position ein.
 
Tipp 4: Entlastend liegen
Liegen entlastet Muskeln, Bänder, Bandscheiben und Wirbel. Die ideale Liegeposition ist die, in der unser Körper am wenigsten belastet wird, ganz gleich ob in Rücken-, Bauch- oder Seitenlage. Das kann individuell verschieden sein. Ein Schläfer verändert rund 40- bis 60-mal in der Nacht seine Körperhaltung. Keine bietet über lange Zeit vollkommene Entspannung. Jede aber entlastet im Verhältnis zur vorherigen und zur Tagesbelastung. Wichtig ist, dass das Bett diese natürlichen Bewegungen zulässt. Denn bewegt man sich im Schlaf übermäßig oder zu wenig, kann der Schlaf unruhig oder starr sein.
 
Tipp 5: Eine entspannte Schlafqualität fördern
Damit Wirbelsäule und Muskulatur optimal regenerieren können, ist es wichtig, dass der Körper wirklich zur Ruhe kommt. Gut durchgelüftet, Temperaturen zwischen 16 Grad Celsius und 18 Grad Celsius, Ruhe und Licht aus: So sollte ein Schlafzimmer idealerweise beim Zubettgehen aussehen. Manch einem helfen auch Einschlafrituale, um leichter in den Schlaf zu finden. Entscheidend wirkt sich auch die Gestaltung der Abendstunden auf die Schlafqualität aus. Nach etwa 19.00 Uhr sollte man intensive Aktivitäten, egal ob körperlich oder geistig, vermeiden. Dazu gehören Sport, schwere Mahlzeiten, koffeinhaltige Getränke, Alkohol, Nikotin und Bildschirmnutzung.

Gesundheits-Apps bleiben hinter Erwartungen zurück
Barmer-Arztreport 2024

Beim Einsatz von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie etwa zertifizierten Gesundheits-Apps gibt es nach wie vor viele Unsicherheiten. Das ist das zentrale Ergebnis des diesjährigen Barmer-Arztreports. Er basiert neben Routinedaten auf Umfragen unter mehr als 1.700 Patientinnen und Patienten sowie unter 1.000 Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Patientenkontakt. Obwohl die Verordnung von DiGA seit Herbst 2020 auf Kassenkosten möglich ist, sind sie dem Arztreport zufolge noch lange nicht in der medizinischen Versorgung Deutschlands angekommen. In zwölf Monaten vor der Befragung Ende 2023 hatten 44 Prozent der Behandelnden keine DiGA verordnet, ein Drittel bescheinigte sich selbst einen schlechten Kenntnisstand zum Thema. „Digitale Gesundheitsanwendungen sind für viele Menschen immer noch eine Blackbox. Zu wenig Detailwissen und falsche Erwartungen führen dazu, dass DiGA zurückhaltend verordnet werden und deren Einsatz oftmals vorzeitig abgebrochen wird“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof. Dr. med. Christoph Straub. Zu kurz genutzte DiGA verursachten jedoch Kosten ohne einen nennenswerten Nutzen. Deshalb brauche es für die Versicherten einen Testzeitraum von 14 Tagen anstatt der bislang gängigen Verordnung über 90 Tage.

Mehr als jeder Dritte bricht DiGA-Einsatz vorzeitig ab Unter den mehr als 1.700 für den Arztreport befragten Versicherten nutzten etwa 600 Personen den digitalen Helfer nicht über die vorgesehene Erstanwendungsdauer von 90 Tagen, darunter 230 weniger als einen Monat. „Die Inhalte der digitalen Anwendungen müssen unbedingt einheitlich und verständlicher als bislang im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte dargestellt werden“, forderte Straub. Davon würden sowohl die Leistungserbringenden als auch die Patientinnen und Patienten profitieren, und dies würde letztlich dazu beitragen, dass die Hürden beim Einsatz abgebaut werden und DiGA in der Versorgung ankommen. „Der Einsatz von DiGA steckt noch in den Kinderschuhen. Auf längere Sicht können sie aber ein wertvoller Bestandteil in der Versorgung der Patientinnen und Patienten werden. Das Fundament hierfür ist mehr Transparenz“, sagte Prof. Dr. med. Joachim Szecsenyi, Autor des Arztreports und Geschäftsführer des aQua-Instituts in Göttingen.

DiGA vor allem für Menschen im erwerbsfähigen Alter Den Analysen der Barmer zufolge sind DiGA noch nicht in allen Bevölkerungsgruppen angekommen. Sie werden zum Beispiel vor allem Menschen im erwerbsfähigen Alter verordnet. „Geringe Verordnungsraten bei Jüngeren resultieren aus dem oftmals für DiGA-Anwendungen geforderten Mindestalter von 18 Jahren. Niedrige Verordnungsraten bei Menschen jenseits des 70. Lebensjahres deuten auf eine bislang geringere Affinität zu digitalen Anwendungen hin“, so Szecsenyi. DiGA stünden bislang zudem erst nur für wenige Erkrankungen zur Verfügung. Dazu zählten unter anderem Depression, Adipositas, Tinnitus und Krankheiten des Bewegungsapparats.

Digital affine Behandler verordnen mehr DiGA Insgesamt zeichnet die Barmer-Umfrage unter Behandlerinnen und Behandlern ein positives Bild zu DiGA. 47 Prozent der Verordnerinnen und Verordner sind der Meinung, dass eine DiGA die Behandlung häufig oder sehr häufig sinnvoll unterstützt. Nicht zuletzt spielen offenbar auch eigene Erfahrungen und die digitale Affinität eine zentrale Rolle, inwieweit DiGA verordnet werden oder nicht. Demnach verschreiben die Behandelnden mehr als doppelt so häufig die digitalen Helfer, wenn sie selbst häufiger Gesundheits-Apps nutzen. „Junge Menschen finden tendenziell eher den Zugang zu DiGA, weil Apps bereits von früh auf zu ihrem Alltag gehören. Je mehr junge Behandelnde und eine neue Patientengeneration in den kommenden Jahren nachrücken, desto stärker dürfte auch die Zahl an DiGA-Verordnungen zunehmen“, so Barmer-Chef Straub. Dazu sei es aber wichtig, jetzt die richtigen Rahmenbedingungen für den Einzug in die breite Versorgung zu setzen.

15.04.2024 DGA | Quelle: Barmer

Planetary Health
Ergotherapeut:innen machen sich für mehr Gesundheit des Planeten und der Menschen stark

Planetary Health ist das neueste Konzept, welches sich mit den Zusammenhängen der Gesundheit der Menschen mit der des Planeten befasst. „Planetary Health erweist sich als sehr kraftvoll und bezieht neben den medizinischen Berufen Heilberufe wie Ergotherapeut:innen ein“, hebt Pia Rangnow eine der Besonderheiten hervor. Die Ergotherapeutin im DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.) ist ehrenamtlich in einer Arbeitsgruppe aus den verschiedenen Heilberufen aktiv. Gerade der ergotherapeutischen Arbeit ist im Kontext der Umwelt- und Klimakrise ein großes Potenzial beizumessen.

Der Begriff der planetaren Gesundheit geht zurück auf eine wissenschaftliche Veröffentlichung in „The Lancet“, einer führenden medizinischen Fachzeitschrift. Der Artikel beleuchtet die Verkettung der Gesundheit des Menschen mit den planetaren Systemen und betont die gegenseitige Abhängigkeit. Es wird klar: Die Gesundheit aller Lebewesen – Menschen, Tiere, Pflanzen – ist untrennbar mit dem Zustand des Planeten Erde verbunden. Zudem wird in Frage gestellt, ob die in der Medizin erlangten Fortschritte genügen, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Menschen zu beheben, die auf die Zerstörung des Planeten zurückzuführen sind. Der Bericht hat vieles ausgelöst, weitere Impulse gegeben und insbesondere den Begriff „Planetary Health“ grundlegend definiert.

Klimawandel und Umweltkrise als die größte Bedrohung unserer Zeit begreifen Menschliche Aktivitäten können zur Erwärmung des Klimas sowohl im negativen als auch im positiven Sinne beitragen, indem sie Ressourcen verbrauchen oder schonen. Zugleich gibt es eine Wechselwirkung: Im gleichen Maß, wie Aktivitäten die Klimakrise weiter befeuern oder aufhalten können, hat der Klimawandel, beispielsweise durch das verstärkte Auftreten von Hitzetagen, einen Einfluss auf die Aktivitäten der Menschen. Ergotherapeut:innen fokussieren sich bei ihren Interventionen auf Aktivitäten – im ergotherapeutischen Fachjargon „Betätigungen“ genannt –, die den Alltag ihrer Patient:innen und Klient:innen ausmachen. Ergotherapeut:innen sind somit eine der prädestinierten Berufsgruppen im Gesundheitswesen, die durch ihre Einstellung und ihr Handeln sehr viel bewegen können. Wer die Umwelt- und Klimakrise in ihrer Vielschichtigkeit begreift, wird seine Therapieoptionen entsprechend neu denken und die Angebote an Patient:innen und Klient:innen erweitern oder verändern.

Ergotherapeut:innen helfen, sich an die Auswirkungen der Klimakrise anzupassen Welche Möglichkeiten nutzen Ergotherapeut:innen, um die Werte aus Planetary Health in ihren Praxisalltag einfließen zu lassen? Eines der Ziele einer ergotherapeutischen Intervention ist, die Handlungsfähigkeit von Menschen zu stärken. Diese kann aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung eingeschränkt sein. Aber auch Hitze kann und wird in zunehmendem Maße die Handlungsfähigkeit einschränken. Eine Gefahr, um die einer Umfrage zufolge ein Großteil der Arbeitgeber:innen bereits heute wissen. Eine der Optionen von Ergotherapeut:innen ist an dieser Stelle, gemeinsam mit ihren Patient:innen und Klient:innen die Gestaltung des Alltags entsprechend neu zu denken und die Möglichkeiten zu besprechen, wie sich Tagesabläufe anpassen und anders strukturieren lassen. Und zwar so, dass die Menschen sich einerseits ausreichend schützen, andererseits aber auch ihren beruflichen Verpflichtungen ebenso ungefährdet nachgehen können, wie ihren privaten Interessen in der Freizeit. Auch Menschen – und das trifft insbesondere junge und jüngere – mit psychischen Problemen, die auf die Umwelt- und Klimakrise zurückzuführen sind, werden verstärkt in ergotherapeutische Praxen kommen. Ergotherapeut:innen können ihnen im Rahmen von Planetary Health mehr noch als zuvor extra Angebote für positive Betätigungen vorschlagen; Angebote, die gezielt der mentalen Gesundheit dienen, dabei möglichst wenig umwelt- und klimaschädlich sind und somit nicht nur der eigenen, sondern als Co-Benefit auch der planetaren Gesundheit zugutekommen.

Aktionen, Materialien, Unterstützung & Co. Die Arbeitsgruppe AG ErgoLogoPhysio von Health for Future/ KLUG, in der die Ergotherapeutin Pia Rangnow mitwirkt, bereitet für ihre Berufskolleg:innen verschiedene Materialien vor. Es wird Poster und mehr für die Praxen geben, unter anderem, um bei Interesse komplexere Zusammenhänge fundiert erläutern zu können. Auch um Grundsätzliches kann es gehen: Wer die Zusammenhänge zwischen dem eigenen Handeln und den daraus resultierenden Folgen auf die planetare Gesundheit realisiert und versteht, wird einen neuen Blick auf den eigenen Alltag gewinnen. Dieser lässt sich an vielen Stellen umwelt- und klimafreundlich gestalten, angefangen von der eigenen Praxis, die etliche bereits nachhaltig reorganisieren, bis hin zum Einbeziehen von Patient:innen und Klient:innen, die ebenso wie Mitarbeitende Angebote oder manchmal sogar Belohnungen für emissionssparende Fortbewegung erhalten. Bestenfalls bewirken all diese Impulse eine Veränderung bei den Einzelnen. Die ist dringend nötig, denn, so die Ergotherapeutin Rangnow: „Eine Gruppe von Wissenschaftler:innen hat messbare Grenzwerte für die planetare Belastung definiert; von den neun beschriebenen planetaren Belastungsgrenzen sind schon heute sechs überschritten“.

Möglichst viele erreichen und gewinnen Überzeugt von der Dringlichkeit, mit der alle der Umwelt- und Klimakrise etwas entgegensetzen sollten, ist der in Deutschland maßgebliche Berufsverband der Ergotherapeut:innen, der DVE, umgehend aktiv geworden. „Der DVE informiert und unterstützt seine Mitglieder und ebenso alle Zusammenschlüsse oder Einrichtungen, die sich mit den Themen „Klimakrise“, „planetare Gesundheit“ und“ Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit“ befassen“, bestätigt Pia Rangnow. Es gibt auf der Homepage des Verbands einen eigenen Bereich, der sich Planetary Health widmet; zusätzlich werden Mitglieder über Neuigkeiten, Termine und vieles mehr verlässlich informiert. Ebenso erarbeitet und verbreitet der DVE, zukünftig auch in Kooperation mit weiteren Berufsverbänden aus dem deutschsprachigen Raum, Materialien für Aktionstage, die Ergotherapeut:innen beim Umsetzen des Konzepts „Planetary Health“ unterstützen können. Darüber hinaus ist der Spitzenverband, der mehr als 75000 Mitglieder bündelt, ein weiterer Kanal, um Aktuelles in Sachen Planetare Gesundheit auf den Weg zu bringen. Zeitgemäß zu sein und sich in der Ausrichtung ihrer beruflichen Tätigkeit an aktuellen Problemen zu orientieren, ist typisch für Ergotherapeut:innen. Diese Berufsgruppe richtet sich neben den individuellen Anliegen unter anderem auch an den jeweils gegenwärtigen gesellschaftlichen Problemen aus oder – wie bei der Umwelt- und Klimakrise – an globalen Bedingungen. Diese Haltung und ein generelles Interesse spiegeln sich nicht zuletzt in den hohen Teilnehmerzahlen bei entsprechenden Veranstaltungen und Fortbildungen. „Die Räume sind voll, ob beim Kongress oder sonstigen Anlässen“, bringt Rangnow es auf den Punkt.

Informationsmaterial zu den vielfältigen Themen der Ergotherapie gibt es bei den Ergotherapeut:innen vor Ort; Ergotherapeut:innen in Wohnortnähe auf der Homepage des Verbandes unter https://dve.info/service/therapeutensuche

11.04.2024 DGA | Quelle: Deutscher Verband Ergotherapie e.V.

Die manuelle Therapie in der Physiotherapie
Hier werden Funktionsstörungen und Bewegungseinschränkungen befundet und mit der manuellen Therapie behandelt.

Die manuelle Therapie wird zur Linderung und Lösung von Symptomen wie Schmerzen und Bewegungsstörungen im gesamten Bewegungsapparat eingesetzt. Die gezielte Mobilisation einzelner Knochen und Gelenke mit ihren umliegenden Strukturen ist das Hauptziel der manuellen Therapie.

Zu den behandelbaren Problematiken zählen unter anderem Symptome wie Gelenkschmerzen, Bewegungseinschränkungen, Kopfschmerz und Migräne, Ohrgeräusche und Schwindelgefühl, neurologische Ausfallerscheinungen und Phänomene wie Schmerzen, Kribbeln, Taubheitsgefühl und Einschränkungen in den Gelenken wie Hände, Arme, Schulter, Nacken, Rücken, Becken, Beine und Füße sowie Verletzungen aus Sport und Freizeit.

Die Befähigung und Zulassung zum Manualtherapeut*in erhalten Physiotherapeuten in einer zwei bis dreijährigen Zusatzausbildung. Sie erweitert die Krankengymnastik um viele, noch speziellere Kenntnisse und Fähigkeiten. Hier wird mit vielen weiteren Grifftechniken und Praktiken eine allumfassende Behandlung durchgeführt.

In der Physiotherapie geht es darum, körperliche Funktionen zu verbessern, die Beweglichkeit zu optimieren, die Funktionalität des Bewegungsapparates zu kennen, zu verstehen, um den Behandlungserfolg darauf abzustimmen.

Der Physiotherapeut reflektiert sein Handeln und Tun, um die Wirkung seiner Behandlungen auf den Patienten und das jeweilige Behandlungsziel einstellen zu können. Die Zeit bringt auch in die Physiotherapie einen ständigen Wandel und eine reichliche Entwicklung fürs Detail.

08.04.2024 DGA | Quelle: Like Physio, Kevin Glaser (openPR)

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Anschrift
Notdienstzeiten
Johannisstraße 41
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Tel: 0521/5 57 37 70
vom 18.04. - 09:00 Uhr
bis 19.04. - 09:00 Uhr

Kontakt

Praxis für Physiotherapie Jens Baumhöfener
Hauptstr. 70a
33647 Bielefeld

Telefon: 0521/43 10 26
Fax: 0521/41 29 50
E-Mail: info@physio-baumhoefener.de

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    2. Dauer der Speicherung

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    3. Rechtsgrundlage

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    Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
    https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
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    b) Dauer der Speicherung
    Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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