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Willkommen auf der Homepage der Praxis für Physiotherapie Jens Baumhöfener in Bielefeld!

Schön, dass Sie sich für unsere Praxis interessieren und auf unseren Internetseiten vorbeischauen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Praxis für Physiotherapie Jens Baumhöfener geben können.

Für Rückfragen zu unseren Angeboten bzw. weiteren Informationen über unsere Praxis stehen wir Ihnen selbstverständlich gern per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Gesundheit ist nicht Alles. Aber das Fundament des Übrigen.


Wir möchten Ihnen genau das bieten, was für Ihre individuelle Vorsorge und Genesung notwendig und sinnvoll ist.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen!
Ihr Team der Praxis für Physiotherapie Jens Baumhöfener
Praxis für Physiotherapie
Jens Baumhöfener

Hauptstr. 70a
33647 Bielefeld

Telefon: (0521) 43 10 26
Telefax: (0521) 41 29 50

info@physio-baumhoefener.de

Termine nach Vereinbarung

Leistungen

Berufsgruppe
  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in
Zulassungserweiterungen / Schwerpunkte
  • Bobath
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Manuelle Therapie nach Maitland
  • PNF
Praxisausstattung / Anwendungen der Physik. Therapie
  • Bone-Bindegewebsmassage (BGM)
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Kältetherapie (Eis)
Zusätzliche Leistungen / Anwendungen
  • Skoliosetherapie nach Schroth
  • Atemtherapie (ATG)
  • Fußreflexzonentherapie (FRZT)
  • Hausbesuche
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • Massagen
  • Nervenmobilisation
Sonderleistungen
  • behindertengerechter Zugang
  • behindertengerechte Einrichtung
  • ergonomische Arbeitsplatzberatung
Sprachen
  • Englisch

Wir sind Mitglied bei

Physio Deutschland
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.

Deutzer Freiheit 72-74
50679 Köln
Tel. 0221/98 10 27-0
www.physio-deutschland.de

Gesundheitsnachrichten

Brain Fog nach COVID-19
So unterstützen Ergotherapeut:innen Betroffene

Brain Fog, „Gehirnnebel“, ist eines der häufigsten Symptome, die nach einer COVID-19-Erkrankung fortbestehen. „Brain Fog kann auch in anderen Zusammenhängen auftreten wie etwa generell nach Virusinfektionen, bei Stress oder während und nach einem Migräne-Anfall“, rückt Miriam Leventic, Ergotherapeutin im DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.) die Folge einer COVID-19-Erkrankung in ein neutrales Licht. Wer erkrankt ist, sollte jedoch, so die Expertin, bei anhaltenden Schwierigkeiten eine:n Ärzt:in aufsuchen. Einbußen der Konzentration, Wortfindungsstörungen und mentale Erschöpfung können Hinweise auf Brain Fog sein. Mit Pacing, einer Form des Energiemanagements, und weiteren Konzepten und Herangehensweisen aus der Verhaltens- und der Ergotherapie gelingt es nahezu immer, eine Besserung herbeizuführen: Betroffene können es schaffen, trotz ihrer Beeinträchtigungen ihren Alltag zu bewerkstelligen und dem Leben zunehmend etwas Positives abzugewinnen.

COVID-19 hat im Großen und Ganzen seinen Schrecken verloren. „Die meisten haben die Virusinfektion ein- oder mehrmals ohne nennenswerte Komplikationen durchgemacht“, bekräftigt die Ergotherapeutin Miriam Leventic die aktuelle Lage. Ergotherapeut:innen wie Miriam Leventic sind mittlerweile mehrheitlich mit Fällen von Post Covid wie etwa Brain Fog konfrontiert; das RKI (Robert-Koch-Institut) geht derzeit von etwa 6,5% Betroffenen mit Post Covid aus. „Unabhängig vom Schweregrad geht Brain Fog fast immer mit einer Erschöpfung einher“, zitiert die Ergotherapeutin Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Literatur. Energiemanagement ist daher das A & O bei Brain Fog, um Betroffene in die Lage zu versetzen, in ihrem Alltag geschickter mit ihren krankheitsbedingten Schwierigkeiten umgehen zu können. Sie lernen bei Ergotherapeut:innen unter anderem Techniken und Strategien, um ihre mangelnde Konzentration und Aufmerksamkeit, eingeschränkte Handlungsplanung und -durchführung oder gestörte Verarbeitung auditiver und visueller Reize zu kompensieren.

Ergotherapeutische Bestandsaufnahme des Alltags Als erstes befassen sich Ergotherapeut:innen mit dem Alltag ihrer Patient:innen: Wie verlaufen die einzelnen Tage, wie sieht die Gestaltung der Woche aus und wie ist das Verhältnis zwischen Belastung und Belastbarkeit? Dabei befragen die Spezialist:innen ihre Patient:innen sehr detailliert, um jegliches Veränderungspotenzial, sprich Energiesparmaßnahmen einerseits und andererseits mehr Möglichkeiten zum Auftanken, aufzuspüren. Sie finden heraus, an welchen Stellen sich der Alltag von Dingen entrümpeln lässt, die der betroffenen Person entweder unnötig Energie entziehen, ihr weniger bedeuten als andere oder die sie delegieren kann. Parallel erlernen Menschen mit Brain Fog die Methode „Pacing“, um die jeweils individuellen Belastungsgrenzen aufzuzeigen und einzuhalten. Damit sie Pacing richtig anwenden, üben Ergotherapeut:innen mit ihren Patient:innen diese Vorgehensweise so lange, bis sie ihnen in Fleisch und Blut übergegangen ist und bis es ihnen leicht fällt, das Pacing in ihren Alltag zu integrieren. Bei der regelmäßigen Überprüfung stellen Ergotherapeut:innen fest, ob und wann der- oder diejenige die Dauer der Belastung erhöhen kann. Durch das konsequente Einhalten der Belastungsgrenzen lassen sich die Zeitspannen für einzelne Tätigkeiten kontinuierlich ausdehnen.

Ergotherapeut:innen motivieren Menschen mit Brain Fog Ressourcen zielgerichtet einzusetzen Unterstützend dazu finden Ergotherapeut:innen gemeinsam mit den von Brain Fog Betroffenen Kompensationsstrategien, die für Entlastung sorgen: Kalender nutzen, wo zuvor jemand alle Termine im Kopf hatte. Apps, die Erinnerungsanstöße oder andere Impulse geben. Journaling, eine Methode, um Gedanken, Aufgaben und alles, was im Alltag wichtig ist, schriftlich zu erfassen. All das dient dazu, die vorhandenen Ressourcen zielgerichtet einzusetzen, das Funktionieren im Alltag zu gewährleisten und die mentale Erschöpfung nicht weiter voranzutreiben. Ressourcen spielen eine zentrale Rolle in der ergotherapeutischen Betrachtung, ebenso wie Akzeptanz und Commitment. Oft sind es jüngere, aktive Menschen, mitten in ihrer beruflichen Karriere, bei denen nach COVID-19 das Post Covid Syndrom mit Brain Fog bleibt. Post Covid ist ein Krankheitsbild mit komplexen Belastungen, Erschöpfungsproblemen und kognitiven Ausfällen. Dies psychisch auszuhalten, ist unglaublich schwer, zumal sich das Gedankenkarussell unentwegt dreht, existenzielle Fragen die Betroffenen beschäftigen, etwa: Werde ich jemals wieder vollständig gesund? Kann ich ausgelagerte oder delegierte Arbeitsbereiche zurückerobern? Sind die einst hoch gesteckten beruflichen Ziele noch erreichbar? Wie sieht es mit den Finanzen aus?

Ergotherapeut:innen verhelfen Menschen mit Brain Fog zu Akzeptanz und Commitment Es ist die Akzeptanz (der Krankheit oder der Situation), die Betroffene oftmals in ihrer Entwicklung vorwärtsbringt. „Ergotherapeut:innen richten klassisch den Fokus auf die vorhandenen Ressourcen“, sagt Miriam Leventic und fährt fort: „Wir holen unsere Patient:innen an dem Punkt ab, an dem sich gerade befinden und machen ihnen dabei immer wieder ihre Ressourcen bewusst, die ihnen helfen, ihre Defizite zu kompensieren; das stärkt sie und verleiht ihnen eine andere Perspektive“. Das Konzept „Akzeptanz und Commitment“ kommt aus der Verhaltenstherapie und hält verstärkt Einzug in ergotherapeutische Praxen. Zur Akzeptanz, die den Kampf gegen das, was ist, beendet, kommt das Commitment hinzu. Im Commitment ist unter anderem die persönliche Entfaltung enthalten und genau darum geht es auch bei Ergotherapeut:innen: Gemeinsam mit der erkrankten Person den inneren Antrieb herauszufinden und zu erkennen, was das Leben für diesen Menschen wertvoll macht. Und daran orientiert das eigene Leben zu planen und auszurichten, damit die wichtigen Dinge stattfinden können. Auch zu schauen, wie sich Erholungsphasen so gestalten lassen, dass sie der Seele guttun. „Viele entdecken Neues für sich, neue Hobbys, Aktivitäten oder Entspannungsmethoden wie Qi Gong oder Yoga, die Meditation, Konzentration und Bewegung in sich vereinen“, gibt die Ergotherapeutin Leventic Erkenntnisse ihrer Patient:innen weiter. Sie berichtet, dass im Gespräch oft auch verloren geglaubte sportliche, handwerkliche oder musikalische Fähigkeiten oder Interessen aus der Vergangenheit wieder in Erinnerung kommen. All diese Aktivitäten bringen nicht nur die benötigte Erholung, sondern führen oft wichtige Erfolgserlebnisse herbei – ein weiterer positiver Aspekt, auf den Menschen mit Brain Fog ihr Augenmerkt richten können. Denn auch das ist Teil der Reflexion in jeder Stunde: festzustellen, dass tatsächlich schöne Dinge den Alltag prägen und die Wahrnehmung, gar nichts mehr zu können, ein Gedanke, nicht aber Realität ist.

Ergotherapeut:innen beziehen das Umfeld von Menschen mit Brain Fog ein Ergotherapeut:innen betrachten den Menschen immer in seiner Gesamtheit, was bedeutet, dass sie die Umgebung und die Menschen aus dem Umfeld mit einbeziehen – bei Post Covid und Brain Fog ist dies unerlässlich. „Ich rate meinen Patient:innen immer, von Anfang an ihre Situation transparent zu kommunizieren“, spricht die Ergotherapeutin Leventic aus, was die wenigsten gerne hören. Leventic weiß, wie schwer es den meisten fällt, um Unterstützung zu bitten, selbst wenn von vornherein klar ist, dass ein Weitermachen wie zuvor zum Scheitern verurteilt ist. Gerade im Beruf unterlaufen Menschen mit Brain Fog Fehler, ihre mangelnde Konzentration und verminderte Leistungsfähigkeit fallen unweigerlich auf. Konflikte sind vorprogrammiert, gehen Betroffene nicht direkt auf ihre Kolleg:innen, ihr Team oder ihre Vorgesetzten zu. Ergotherapeut:innen bieten im Bedarfsfall an, gemeinsam ein solches Gespräch zu üben. Häufig machen auditive und visuelle Sinnesreize den Menschen mit Brain Fog zu schaffen, was bei der Arbeit zusätzliche Schwierigkeiten schafft. Ergotherapeut:innen geben auch hierfür Tipps, um Reize abzubauen. Das Ziel: Die Geräuschkulisse während der Arbeit möglichst gering zu halten, sprich Handy auf stumm, keine Musik im Hintergrund oder Gehörschutz tragen, wenn sich der Arbeitsplatz in einem Großraumbüro befindet. Manchmal können Arbeitgeber:innen auch zeitweise ein separates Zimmer zur Verfügung stellen. Um die visuelle Reizüberflutung einzudämmen, empfiehlt es sich, eine spezielle Arbeitsplatzbrille zu tragen, die das Blaulicht des Bildschirms filtert und die Bildschirmeinstellungen entsprechend anzupassen.

Ergotherapeut:innen enttarnen Energiefresser „Ein weiterer kritischer Aspekt bei Mitarbeitenden im Büro sind oftmals fehlende Abwechslung und Bewegung während der Arbeit und null Erholung während der Pause“, weiß die Ergotherapeutin. Nicht selten sitzen Menschen die ganze Zeit vor dem Bildschirm und bewegen sich nicht vom Arbeitsplatz weg und sogar die Pause verbringen sie dort, meist mit dem Mobiltelefon in der Hand. „Ein kurzer Gang in die Natur oder der Austausch mit Kolleg:innen bringt frische Energie, sorgt für Entspannung und wirkt motivierend für die restliche Zeit“, empfiehlt Miriam Leventic, die gleichzeitig dafür plädiert, bei Brain Fog den Handygebrauch und die Anwesenheit in den sozialen Medien drastisch zu reduzieren. Wie wenig erholsam das bereits für Menschen ist, die nicht durch Brain Fog belastet sind, ist hinlänglich bekannt. Abschließend appelliert die Ergotherapeutin an alle, die Post Covid und Brain Fog überwunden haben, nicht in alte Muster zu verfallen, sondern das Gelernte weiter zu verinnerlichen und zu praktizieren. Das Leben geht weiter, aber am besten im mit ergotherapeutischer Hilfe angepassten Modus.

Informationsmaterial zu den vielfältigen Themen der Ergotherapie gibt es bei den Ergotherapeut:innen vor Ort; Ergotherapeut:innen in Wohnortnähe auf der Homepage des Verbandes unter https://dve.info/service/therapeutensuche

27.03.2024 DGA | Quelle: Deutscher Verband Ergotherapie e.V.

Nach Herzinfarkt oder Herz-OP: Warum Rehabilitation so wichtig ist
Aber: Nur etwa die Hälfte der HerzpatientInnen mit Anspruch auf Reha nimmt Angebot wahr

Nach der Behandlung eines Herzinfarkts im Krankenhaus mittels Herzkatheter und Stent oder einer Bypassoperation ist die akute Lebensgefahr meist erst einmal gebannt. Für die Betroffenen, die einen Herzinfarkt überlebt haben, ändert sich das Leben dennoch oft schlagartig. Häufig werden sie aus dem Berufsleben gerissen und wissen nicht, ob sie je wieder in ihrem Beruf arbeiten können, sie sind verunsichert, was sie ihrem Herzen noch zumuten können, haben Angst vor einem erneuten Herzinfarkt. „Deshalb ist es für Patienten mit Herzinfarkt, aber ebenso mit Herzschwäche (Herzinsuffizienz), koronarer Herzkrankheit, Herzklappenerkrankungen und anderen Herz-Kreislauf-Erkrankungen extrem wichtig, direkt im Anschluss an die Behandlung in der Akutklinik eine kardiologische Rehabilitation durchzuführen“, hebt Professor Dr.  Bernhard Schwaab, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung hervor. „Denn Ziel einer kardiologischen Rehabilitationsbehandlung ist es, die Patientinnen und Patienten optimal medizinisch weiter zu versorgen und gesundheitlich auf vielfältige Weise so zu fördern, dass sie möglichst stabil und mit einem guten Selbstwertgefühl in den Alltag mit Familie, Gesellschaft und Beruf zurückfinden“, ergänzt Schwaab, Chefarzt der Curschmann Klinik, Rehabilitationskrankenhaus für Kardiologie und Angiologie, Timmendorfer Strand. Die wichtigsten kardiologischen Reha-Maßnahmen inklusive psychologischer Unterstützungsprogramme bei verschiedensten Herz-Kreislauf-Erkrankungen, hat die Deutsche Herzstiftung in dem neuen Ratgeber „Kardiologische Rehabilitation“ zusammengefasst, der kostenfrei unter Tel. 069 955128-400 oder unter https://herzstiftung.de/reha-broschuere erhältlich ist. Die Broschüre informiert umfassend – gegliedert nach unterschiedlichen Herzerkrankungen – vom Antrag bis zur konkreten Umsetzung der Reha und der passenden Nachsorge.

Nur etwa die Hälfte der Betroffenen mit einem akuten Herzereignis nimmt die kardiologische Rehabilitation in Anspruch Prinzipiell steht in Deutschland allen Patienten nach einem akuten kardialen Ereignis mit Krankenhausaufenthalt auch eine kardiologische Rehabilitation (Anschluss-Heilbehandlung, AHB, Anschluss-Rehabilitation, AR) zu.  Am besten sollte die Reha bereits in der Akutklinik beantragt werden und sich direkt an den Aufenthalt im Krankenhaus anschließen. Denn gerade in den ersten Wochen nach dem Akutereignis sind die Patienten für lebensstiländernde Maßnahmen besonders empfänglich. In dieser Zeit ist auch der Bedarf an Unterstützung zur Krankheitsverarbeitung und zur Bewältigung der Angst besonders hoch.  Leider nimmt nur etwa die Hälfte der Anspruchsberechtigten eine kardiologische Reha überhaupt wahr – und davon noch einmal deutlich weniger Frauen als Männer. Bei den Patienten nach Herzoperation ist dieser Anteil höher, bei den Patienten mit Herzschwäche jedoch deutlich niedriger. Dabei hat sich die Prognose für Patientinnen und Patienten, insbesondere nach Herzinfarkt und nach Bypass-OP, in den letzten Jahren auch dank der kardiologischen Rehabilitations-Maßnahmen wesentlich gebessert.

Teilnahme an kardiologischer Rehabilitation verbessert Lebenserwartung Studiendaten zeigen, dass die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme nicht nur die Therapietreue hinsichtlich Medikamenteneinnahme, körperlicher Bewegung, Nikotinverzicht, gesunder Ernährung und Lebensstil fördert sowie die Lebensqualität deutlich verbessert. Auch die Lebenserwartung der Betroffenen wird mitunter erhöht und es kommt zu weniger Krankenhausaufenthalten aufgrund der Herzerkrankung. Somit ist die konsequente Nachsorge in einer kardiologischen Rehabilitationseinrichtung bei Vorliegen oder bei Neudiagnose von schwerwiegenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen unverzichtbar für die Betroffenen. „Wer nach einem Herzinfarkt zur kardiologischen Reha geht, erleidet nur etwa halb so häufig einen erneuten Herzinfarkt. Auch das Risiko, an den Folgen des Infarktes zu sterben, sinkt erheblich“, ergänzt Reha-Mediziner Schwaab.

Wichtige Maßnahmen in der kardiologischen Rehabilitation Eine kardiologische Reha (KardReha) basiert auf mehreren Säulen, die sich – je nach Bedarf des Patienten – unterscheiden können. Zu Beginn einer Reha werden gemeinsam mit dem behandelnden Arzt die persönlichen Reha-Ziele festgelegt. Je nachdem wo diese liegen, können ergänzend zum Beispiel berufliche und psychische Probleme, Stressbewältigung oder eine Raucherentwöhnung mitaufgenommen werden.  Die Basis der KardReha sind Bewegungstherapie und körperliches Training. Die psychosoziale Unterstützung spielt ebenfalls eine große Rolle. Denn Angst und Depressionen aufgrund einer Herzerkrankung stehen oft einer gesundheitlichen Verbesserung im Weg. Darüber hinaus ist es wichtig, einen gesunden Lebensstil mit Nikotinstopp, Entspannung, Ernährung und gesundem Körpergewicht zu vermitteln sowie die medikamentöse Therapie zu optimieren.

Bewegung und herzgesunde Ernährung Ein dauerhaft gesunder Lebensstil ist der Schlüssel zu gesunden Gefäßen. Zentral ist die regelmäßige körperliche Bewegung, am besten fünfmal pro Woche je 30 bis 45 Minuten und die herzgesunde Ernährung, nach Vorbild der Mittelmeerküche mit viel Gemüse, wenig Fleisch, eher Fisch, wenig Salz, vielen Ballaststoffen, insbesondere in Form von Vollkornprodukten, weniger Zucker und mehr pflanzlichen Ölen anstelle von tierischen Fetten.

Psychologische Unterstützung in der KardReha Nach Experteneinschätzung benötigen 20 bis 30 Prozent der Herzinfarkt-Betroffenen psychologische Hilfe, um zum Beispiel Ängste vor einem erneuten Infarkt zu verarbeiten. Betroffene ziehen sich oft aus dem sozialen Leben zurück und müssen ihre berufliche und familiäre Situation neu ausrichten. In der Reha werden Patienten daher gezielt bei der Krankheitsverarbeitung und Stressbewältigung unterstützt. Sie erhalten Hilfe bei der Bewältigung von Angstzuständen, Depressionen oder anderen seelischen Belastungen. Je früher eine Therapie beginnt, desto besser lässt sich verhindern, dass sich die Probleme verfestigen. Einzel- und Gruppentherapien, psychologische Unterstützung und das Einüben von Entspannungstechniken können Betroffenen eine stabile und selbstbewusste Rückkehr in den Alltag ermöglichen.

Unsere Hand ist ein Wunderwerk
Unsere Hand ist ein Wunderwerk

Unsere Hände sind ein wahres Wunderwerk der Natur. An uns selbst liegt es, wie wir mit unseren Händen umgehen. Funktionieren sie mal nicht, dann benötigen wir die qualifizierte Hilfe der Ergotherapie

Das Zusammenwirken von Knochen, Sehnen, Muskeln und Nervenbahnen in unseren Händen ist einfach magisch. Natürlich dürfen wir hier nicht unsere Blutgefäße und Lymphe vergessen, denn besonders ihnen haben wir es zu verdanken, dass eine Wunde oder ein Trauma in unseren Händen wie von Zauberhand wieder verheilt.

Spielen all diese Faktoren harmonisch zusammen, dann können wir unsere Hände zusammen mit unseren Fingern uneingeschränkt bewegen. So können wir mit ihnen greifen, vom sanften Berühren bis zum richtigen Zupacken. Mit einer gesunden Hand ist das alles möglich.

Doch funktionieren unsere Hände einmal nicht wie gewohnt, dann erkennen wir meist erst richtig, wie wichtig die uneingeschränkte Beweglichkeit unserer Hände und Finger in unserem ganzen Tagesablauf ist. Alle Abläufe, die wir jeden Tag ganz selbstverständlich mit unseren Händen ausgeführt haben, werden zur Qual oder sogar nahezu unmöglich, wenn unsere Hände von Schmerzen, schlecht verheilten Wunden oder einer Krankheit eingeschränkt werden.
Es gibt kaum eine Tätigkeit, in der unserer Hände nicht wichtig sind. Doch ist es schon einmal so weit gekommen, dass deren Gebrauch erheblich eingeschränkt ist oder deren Bewegungen sich bereits seit Längerem unangenehm anfühlen, dann sollten Sie den Weg zum Spezialisten nicht scheuen. Hier gilt, Vorsorge ist die beste Formel dafür, um die Beweglichkeit Ihrer Hände und Finger zu erhalten.

Nicht um sonst hat sich in den vergangenen Jahren das Fachgebiet der Hände rasant entwickelt. Hier gibt es die Orthopädie und die Chirurgie, die sich um die Belange der Hände kümmern. Aus diesem Berufsfeld hat sich die Handchirurgie entwickelt, die als Spezialist ein weitreichenderes Verständnis für Ihre Hände hat. Im Besonderen gilt es hier die Ergotherapie zu nennen, die Ihnen helfend zur Seite steht, wenn es Probleme mit Ihren Händen gibt. Die Ergotherapie ist Ihr Partner, wenn es um das Thema der Vorsorge für die Beweglichkeit geht und natürlich im Besonderen immer dann, wenn ein Trauma, Krankheit, Unfall oder Operation nachversorgt werden müssen.

Kann Telemedizin eine Alternative zur physiotherapeutischen Versorgung vor Ort sein?
Forscherin der HS Gesundheit: „Telemedizin ist wirkungsvoll bei muskuloskelettalen Schmerzen und eine zusätzliche Option zur Therapie vor Ort“

Rücken-, Knie- und Hüftschmerzen sowie Osteoarthrose und Fibromyalgie zählen zu den häufigsten Gründen für Arbeitsunfähigkeit und Einschränkungen im alltäglichen Leben. Über 100 Millionen Menschen in Europa leiden darunter. Häufig werden diese Schmerzen klassisch in Arzt- und Physiotherapiepraxen vor Ort behandelt. In den letzten Jahren ist jedoch die Zahl der digitalen Therapieanwendungen rasant gestiegen. Das bringt einige Vorteile wie erhöhte Flexibilität und Selbstwirksamkeit mit sich. Doch kann eine digitale Therapie tatsächlich den gewünschten Behandlungserfolg bringen?

Ein Forschungsteam von der Hochschule für Gesundheit (HS Gesundheit) in Bochum um Svenja Kaczorowski, Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin, und Prof. Dr. Daniel Belavy, Professor für Physiotherapie, ging dieser Frage auf den Grund und untersuchte die Ergebnisse von 97 randomisiert kontrollierten Studien mit insgesamt 15.872 Teilnehmenden mit muskuloskelettalen Schmerzen.

Die Ergebnisse zeigten, dass Telemedizin Schmerzen lindern und die körperliche Funktionsfähigkeit verbessern kann. „Jedoch muss sich die weitere Forschung vor allem mit der Frage beschäftigen, ob Telemedizin ähnlich effektiv ist wie qualitativ hochwertige Physiotherapie“, sagt Svenja Kaczorowski. „Bisher fokussierten sich die meisten Studien auf den Vergleich von Telemedizin mit keiner oder minimaler Intervention. Dieser Vergleich kann vor allem dann hilfreich sein, wenn zum Beispiel Wartezeiten bis zum Therapiebeginn effektiv überbrückt werden sollen.“ Weiterhin sollten vor allem Videokonsultationen mehr in den Fokus der Forschung rücken, um die persönliche Komponente bei der digitalen Therapie nicht zu vernachlässigen. „Insgesamt sehen wir aber eine Tendenz, dass Telemedizin wirkungsvoll bei muskuloskelettalen Schmerzen ist und als zusätzliche Option zur Therapie vor Ort in Betracht gezogen werden kann“, fasst Svenja Kaczorowski die Ergebnisse der Studie zusammen.

„Natürlich ist die Tauglichkeit von Telemedizin im Alltag der Menschen noch nicht zu Ende untersucht“, sagt Daniel Belavy. „Wenn mich aber jemand aus dem Freundeskreis oder der Familie nach meiner Meinung fragen würde, würde ich empfehlen, die Telemedizin auszuprobieren: Sie kann effektiv helfen und man spart die Zeit für den Weg in die Praxis.“

Svenja Kaczorowski, Lars Donath, Patrick J. Owen, Tobias Saueressig, Niamh L. Mundell, Moritz Topp, Claire L. Samanna, Rebekka Döding, and Daniel L. Belavy: Telemedicine for Patients with Musculoskeletal Pain Lacks High-Quality Evidence on Delivery Modes and Effectiveness: An Umbrella Review

14.03.2024 DGA | Quelle: Hochschule für Gesundheit Bochum

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Kontakt

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Hauptstr. 70a
33647 Bielefeld

Telefon: 0521/43 10 26
Fax: 0521/41 29 50
E-Mail: info@physio-baumhoefener.de

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    Diese Zugriffsdaten werden von uns nicht ausgewertet und spätestens sieben Tagen nach Ende Ihres Seitenbesuchs automatisch überschrieben. Google speichert die Daten nach eigenen Angaben für 6 – 24 Monate.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen ist dann allerdings das Kartenmaterial unserer Webseite nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Softwarezu entnehmen.

  6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen die YouTube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „YouTube“, der YouTube LLC, 901 Cherry Ave, San Bruno, CA 94066, USA, die vertreten wird durch Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

    Bei dem Aufruf einer mit einem YouTube-Video versehenen Seite, wird zunächst nur ein auf unserem Server abgelegtes Standbild angezeigt. Sobald der Nutzer dieses Bild anklickt, wird – ähnlich wie eine Verlinkung - eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, die dem persönlichen Profil des Nutzers zugeordnet wird und die besuchten Seiten der Webseite mitteilt, wenn er mit seinem YouTube-Account eingeloggt ist. Die Verknüpfung kann verhindert werden, indem vor dem Anklicken ein Logout aus dem Youtube-Account erfolgt.

    Unter https://adssettings.google.com/authenticated finden Sie eine Opt-Out Funktion.
    Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
    https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
    https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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